Hilfsangebot Traumaambulanz für Opfer von Gewalttaten (SGB XIV)

Beschreibung

In den Traumaambulanzen finden Menschen, die ein traumatisierendes Erlebnis hatten, schnelle Hilfe durch Beratung und Unterstützung. Traumaambulanzen zählen zu den sogenannten Schnellen Hilfen des Sozialen Entschädigungsrechts. Menschen, die ein traumatisierendes Erlebnis hatten, erhalten dort schnelle psychotherapeutische Beratung und Unterstützung.

Sie stehen sowohl Betroffenen als auch Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahe-stehenden offen In einer Traumaambulanz erhalten betroffene Personen psychologische „Ersthilfe“. Ziel ist es, den Eintritt einer psychischen Erkrankung zu verhindern oder dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht chronisch wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

 

Zielgruppe
Angehörige, Betroffene, Erwachsene, Jugendliche, Kinder
Zugangsvoraussetzung

Für die kostenfreie Inanspruchnahme von Leistungen der Traumaambulanz müssen Sie vorab keinen Antrag stellen. Es genügt, wenn unverzüglich nach der zweiten Sitzung ein Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung gestellt wird. Dies geschieht in der Regel gemeinsam mit der:dem Therapeut:in. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Traumaambulanz innerhalb von 12 Monaten nach der Gewalttat aufsuchen. Bei länger zurückliegenden Ereignissen, die zu einer akuten psychischen Belastung geführt haben, muss die erste Sitzung innerhalb von 12 Monaten nach Auftreten der akuten Belastung erfolgen.

Ort des Angebotes
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Zuletzt aktualisiert: 10.06.2025
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