Hilfsangebot Ambulante psychotherapeutische Behandlung

Die ambulante psychotherapeutische Behandlung wird durch speziell ausgebildete Psychotherapeut:innen durchgeführt:

  • Psychologische Psychotherapeut:innen
  • Ärztliche Psychotherapeut:innen
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen

Wie finde ich eine:n Psychotherapeut:in?

Es gibt bereits sehr gute Datenbanken, die Sie zur Suche nach Psychotherapeut:innen nutzen können. Daher werden im psychNAVi Rheinland-Pfalz keine einzelne Psychotherapeut:innen aufgeführt. Folgende Stellen helfen Ihnen bei der Suche:

Ambulante Psychotherapie in einem Ausbildungsinstitut

In Rheinland-Pfalz gibt es eine Reihe an Ausbildungsinstituten für angehende Psychotherapeut:innen. Hier ist es ebenfalls möglich eine Therapie zu machen. Die Therapeut:innen haben das Studium der Psychologie oder Pädagogik bzw. Sozialpädagogik abgeschlossen und befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Ausbildung zur:zum Psychotherapeut:in. Sie werden bei der Behandlung von anerkannten Supervisor:innen begleitet, wodurch eine hohe Behandlungsqualität garantiert ist.

Wie verläuft eine psychotherapeutische Behandlung?

Während einer Psychotherapie nimmt ein psychisch erkrankter Mensch regelmäßig und über einen längeren Zeitraum an Therapiesitzungen teil. In den Sitzungen werden Gespräche geführt. Im Mittelpunkt steht das Denken, das Handeln und das Erleben der betroffenen Person. Gemeinsam werden individuelle Strategien entwickelt, die zu einem besseren Umgang mit der Krankheit beitragen. Ziel ist es, die Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Klient:in und Therapeut:in ist dabei Voraussetzung für den Erfolg der Therapie.

Psychische Erkrankungen, die durch eine Therapie behandelt werden können, sind z.B. Angststörungen, Depressionen, Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Suchterkrankungen. Es ist auch möglich eine Psychotherapie zur Bewältigung von schweren oder chronischen körperlichen Erkrankungen zu machen.

Wichtig zu wissen: Psychotherapeut:innen unterliegen genauso wie Ärzt:innen der Schweigepflicht. Sie dürfen ohne explizite Erlaubnis der Klient:in keine persönlichen Informationen über die behandelte Person weitergeben, auch nicht an mitbehandelnde Ärzt:innen.

Wer übernimmt die Kosten?

Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert" handelt. Bei gesetzlich Versicherten muss die Diagnose in einer psychotherapeutischen Sprechstunde erfolgen und die Behandlung muss von staatlich anerkannten Psychotherapeut:innen in einer Praxis mit Kassenzulassung durchgeführt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, dass die Krankenkasse eine Psychotherapie auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen übernimmt. Das ist das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zum Thema Psychotherapie finden Sie bei folgenden Stellen:

Mehr Informationen zur Behandlung von psychischen Erkrankungen finden Sie auch in der Infothek unter Behandlung.

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